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Sie spenden eine Forderung, indem Sie diese an uns abtreten. Eine entsprechende Abtretungserklärung erhalten Sie von uns.
In Einzelfällen kann es aus rechtlichen Gründen sinnvoller sein, dass Sie Inhaber der Forderung bleiben und uns ermächtigen, diese in Ihrem Namen zu verfolgen.
Grundprinzip ist immer, dass etwaige Erlöse aus der Forderung nicht Ihnen zustehen, sondern einer nach deutschem Recht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgenden Organisation zukommen.
Wir selbst vereinnahmen aus Ihrer Forderungsspende nichts, es sei denn, Sie würden unsere Initiative ausdrücklich mit einem konkreten Betrag unterstützen wollen.
Die rechtliche Prüfung und gegebenenfalls Verfolgung der Forderung erfolgt durch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Die Beauftragung dieser Rechtsanwälte erfolgt durch uns.
Sie selbst müssen keinen Vertrag über Rechtsdienstleistungen schließen und kein Mandatsverhältnis mit einem Rechtsanwalt eingehen. Der im Einzelfall tätige Rechtsanwalt nimmt aber Kontakt mit Ihnen auf, bittet Sie um erforderliche Informationen und informiert Sie umgekehrt über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung, den beschrittenen Weg und selbstverständlich über einen erzielten Erlös.
Wenn Sie solche Informationen nicht wünschen, so teilen Sie uns das bitte mit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Informationen nicht in unbegrenztem Umfang erteilt werden können, da die beteiligten Rechtsanwälte ihre Zeit möglichst für die erfolgreiche Realisierung der Forderungsspenden einsetzen möchten.
Auch die beteiligten Rechtsanwälte verfolgen keine eigenwirtschaftlichen Interessen, sondern werden selbstlos tätig. Nur wenn konkrete Auslagen, etwa für Gerichtsgebühren oder Gerichtsvollzieher, zwingend erforderlich sind, dürfen tatsächlich verauslagte Beträge aus Erlösen einbehalten werden.
Sollten die Schuldner Rechtsanwaltsgebühren erstatten, so sind alle uns unterstützenden Rechtsanwälte bereit, solche Beträge ihrerseits an eine anerkannte Organisation zu spenden.
Sie als Forderungsspender tragen bei alldem kein wirtschaftliches Risiko.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Interesse der guten Sache größtmögliche Effektivität erreichen wollen und nicht jede Forderung verfolgen können. Wir prüfen aber jeden einzelnen Fall gewissenhaft und begründen es, wenn wir Forderungen nicht annehmen können.
Selbstverständlich verfolgen wir keine Forderungen, die wir rechtlich für nicht bestehend halten, denn unsere Initiative tut auch Schuldnern nicht Unrecht. Halten wir eine Forderung aber für bestehend und nehmen deren Verfolgung auf, so scheuen wir keine Mühen, um einen möglichst hohen Erlös zu erzielen.
Den Empfänger der Spende wählen Sie. Gerne schlagen wir Empfänger vor, die wir jeweils guten Gewissens nennen können und die jeden Cent gut einsetzen.
Nach Abschluss der Angelegenheit erhalten Sie im neuen Kalenderjahr eine Spendenquittung.
Grundprinzip ist immer, dass etwaige Erlöse aus der Forderung nicht Ihnen zustehen, sondern einer nach deutschem Recht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgenden Organisation zukommen.
Wir selbst vereinnahmen aus Ihrer Forderungsspende nichts, es sei denn, Sie würden unsere Initiative ausdrücklich mit einem konkreten Betrag unterstützen wollen.
Die rechtliche Prüfung und gegebenenfalls Verfolgung der Forderung erfolgt durch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Die Beauftragung dieser Rechtsanwälte erfolgt durch uns.
Sie selbst müssen keinen Vertrag über Rechtsdienstleistungen schließen und kein Mandatsverhältnis mit einem Rechtsanwalt eingehen. Der im Einzelfall tätige Rechtsanwalt nimmt aber Kontakt mit Ihnen auf, bittet Sie um erforderliche Informationen und informiert Sie umgekehrt über das Ergebnis der rechtlichen Prüfung, den beschrittenen Weg und selbstverständlich über einen erzielten Erlös.
Wenn Sie solche Informationen nicht wünschen, so teilen Sie uns das bitte mit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Informationen nicht in unbegrenztem Umfang erteilt werden können, da die beteiligten Rechtsanwälte ihre Zeit möglichst für die erfolgreiche Realisierung der Forderungsspenden einsetzen möchten.
Auch die beteiligten Rechtsanwälte verfolgen keine eigenwirtschaftlichen Interessen, sondern werden selbstlos tätig. Nur wenn konkrete Auslagen, etwa für Gerichtsgebühren oder Gerichtsvollzieher, zwingend erforderlich sind, dürfen tatsächlich verauslagte Beträge aus Erlösen einbehalten werden.
Sollten die Schuldner Rechtsanwaltsgebühren erstatten, so sind alle uns unterstützenden Rechtsanwälte bereit, solche Beträge ihrerseits an eine anerkannte Organisation zu spenden.
Sie als Forderungsspender tragen bei alldem kein wirtschaftliches Risiko.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Interesse der guten Sache größtmögliche Effektivität erreichen wollen und nicht jede Forderung verfolgen können. Wir prüfen aber jeden einzelnen Fall gewissenhaft und begründen es, wenn wir Forderungen nicht annehmen können.
Selbstverständlich verfolgen wir keine Forderungen, die wir rechtlich für nicht bestehend halten, denn unsere Initiative tut auch Schuldnern nicht Unrecht. Halten wir eine Forderung aber für bestehend und nehmen deren Verfolgung auf, so scheuen wir keine Mühen, um einen möglichst hohen Erlös zu erzielen.
Den Empfänger der Spende wählen Sie. Gerne schlagen wir Empfänger vor, die wir jeweils guten Gewissens nennen können und die jeden Cent gut einsetzen.
Nach Abschluss der Angelegenheit erhalten Sie im neuen Kalenderjahr eine Spendenquittung.
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgefordert und herzlich eingeladen, sich unserer Initiative anzuschließen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns mit, dass Sie sich für unsere Initiative interessieren. Wir lassen Ihnen dann nähere Informationen zukommen und geben Hinweise und Tipps für Ihre Mitwirkung.
Für Ihre Teilnahme genügt die textliche Erklärung, dass Sie unter den genannten Bedingungen mitwirken möchten. Selbstverständlich können Sie Ihre Teilnahme auch jederzeit wieder beenden.
Je nach aktuellem Aufkommen an Forderungsspenden werden wir Sie, solange Sie teilnehmen, über eingegangene Forderungsspenden informieren und Sie bitten sich dazu zu erklären, ob Sie einen Vorgang bearbeiten möchten.
Nehmen Sie sich eines Vorgangs an, so erhalten Sie von uns alle bereits vorhandenen Informationen mit der Bitte, sich mit dem Forderungsspender in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt zu eruieren. Nach Prüfung der Forderung würden Sie den Forderungsspender kurz über das Ergebnis und das beabsichtigte Vorgehen informieren und sich danach an die Verfolgung der Forderung machen.
Die Forderungen werden in der Regel an unsere Initiative abgetreten. Soweit dies rechtlich sinnvoll erscheint, bleibt der Forderungsspender Inhaber der Forderung und wir werden ermächtigt, diese in seinem Namen geltend zu machen. In jedem Fall werden Sie für die Initiative und nicht den Forderungsspender tätig. Die Initiative entbindet Sie im Rahmen des gesetzlich Möglichen von einer Haftung.
Nach Erledigung der Sache wären der Forderungsspender und wir zu informieren, damit der Forderungsspender, sofern noch nicht geschehen, den Empfänger der Spende wählen kann und wir uns um die erforderliche Abrechnung kümmern können. Hierzu benötigen wir eine kurze Aufstellung der erlösten Beträge und gegebenenfalls getätigten Auslagen von Ihnen. Sie müssen dann nur eine Überweisung tätigen, den Rest erledigen wir.
Kosten sollen Ihnen natürlich keine entstehen. Mit Ihrer Arbeitskraft setzen Sie schon ein bedeutendes wirtschaftliches Gut ein. Soweit Sie Auslagen tätigen (etwa für Gerichtsgebühren oder Gerichtsvollzieher), können Sie diese aus Erlösen decken. Darüber hinaus besagt das Prinzip dieser Initiative, dass die Beteiligten keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen sollen und also auch keine Vergütung für Ihre Tätigkeit erhalten. Dies gilt selbstverständlich ebenso für uns.
Solange Sie an dieser Initiative teilnehmen, dürfen Sie dies gerne kundtun. Auf Wunsch stellen wir Ihnen Dateivorlagen für Ihre Website, Ihren Briefbogen u. ä. zur Verfügung.
Für Ihre Teilnahme genügt die textliche Erklärung, dass Sie unter den genannten Bedingungen mitwirken möchten. Selbstverständlich können Sie Ihre Teilnahme auch jederzeit wieder beenden.
Je nach aktuellem Aufkommen an Forderungsspenden werden wir Sie, solange Sie teilnehmen, über eingegangene Forderungsspenden informieren und Sie bitten sich dazu zu erklären, ob Sie einen Vorgang bearbeiten möchten.
Nehmen Sie sich eines Vorgangs an, so erhalten Sie von uns alle bereits vorhandenen Informationen mit der Bitte, sich mit dem Forderungsspender in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt zu eruieren. Nach Prüfung der Forderung würden Sie den Forderungsspender kurz über das Ergebnis und das beabsichtigte Vorgehen informieren und sich danach an die Verfolgung der Forderung machen.
Die Forderungen werden in der Regel an unsere Initiative abgetreten. Soweit dies rechtlich sinnvoll erscheint, bleibt der Forderungsspender Inhaber der Forderung und wir werden ermächtigt, diese in seinem Namen geltend zu machen. In jedem Fall werden Sie für die Initiative und nicht den Forderungsspender tätig. Die Initiative entbindet Sie im Rahmen des gesetzlich Möglichen von einer Haftung.
Nach Erledigung der Sache wären der Forderungsspender und wir zu informieren, damit der Forderungsspender, sofern noch nicht geschehen, den Empfänger der Spende wählen kann und wir uns um die erforderliche Abrechnung kümmern können. Hierzu benötigen wir eine kurze Aufstellung der erlösten Beträge und gegebenenfalls getätigten Auslagen von Ihnen. Sie müssen dann nur eine Überweisung tätigen, den Rest erledigen wir.
Kosten sollen Ihnen natürlich keine entstehen. Mit Ihrer Arbeitskraft setzen Sie schon ein bedeutendes wirtschaftliches Gut ein. Soweit Sie Auslagen tätigen (etwa für Gerichtsgebühren oder Gerichtsvollzieher), können Sie diese aus Erlösen decken. Darüber hinaus besagt das Prinzip dieser Initiative, dass die Beteiligten keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen sollen und also auch keine Vergütung für Ihre Tätigkeit erhalten. Dies gilt selbstverständlich ebenso für uns.
Solange Sie an dieser Initiative teilnehmen, dürfen Sie dies gerne kundtun. Auf Wunsch stellen wir Ihnen Dateivorlagen für Ihre Website, Ihren Briefbogen u. ä. zur Verfügung.
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